Schulordnung der Dahlmannschule
Ein Ziel der Dahlmannschule ist, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das Schulpersonal gemeinsam auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens arbeiten. Die Schulordnung hat dabei die Aufgabe, über einen geordneten Ablauf des Schulbetriebs die gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme zu fördern und die Sicherheit von Personen und Sachen zu gewährleisten.
Regelungen zum Zusammenleben auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden
- Die Schulleitung sorgt zusammen mit den Lehrkräften für die Einhaltung der Schulordnung.
- Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit (inkl. Mittagspause) nur mit der schriftlichen, begründeten Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen, da sie der Aufsichtspflicht unterliegen. Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen dürfen mit Genehmigung der Eltern in der Mittagspause die Schule verlassen, um sich zu verpflegen.
- Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände in ihren Freistunden oder in den Pausen verlassen.
- Alle Fachräume, die Sporthalle und die Aula dürfen, um Zerstörungen zu vermeiden, nur zusammen mit einer Lehrkraft betreten werden.
- Beim Wechsel eines Unterrichtsraums müssen die Schulsachen mitgenommen werden. Die Fenster sind zu schließen, und mit Verlassen der Fachräume muss das Licht ausgeschaltet werden, um Energie zu sparen.
- Alle Schülerinnen und Schüler des B-Traktes verlassen zur großen Pause (10.10-10.30 Uhr) die Klassenräume. Deren Türen werden abgeschlossen und kurz vor Beginn der 4. Stunde von der aufsichtsführenden Lehrkraft wieder aufgeschlossen. In allen anderen Klassenräumen der Klassenstufen 5 bis 9 sorgen zwei Klassenordner während der großen Pausen für Ordnung im Klassenraum und beaufsichtigen die Schulsachen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler verlassen den Klassenraum mit Beginn der Pause.
- Die Pausenhalle, die Glasgänge, die Mensa, das freie Schulgebäude (ohne die Rasenfläche des Sportplatzes und ohne den Innenhof) sind die Pausenbereiche der Schule.
- In der Pausenhalle und der Mensa darf nicht getobt werden.
- Nur den Oberstufenschülerinnen und -schülern steht in den Freistunden und während der großen Pausen der Innenhof zur Verfügung.
- Bei schlechtem Wetter (Durchsage oder Ansage einer Lehrkraft) können die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen bleiben oder die Pausenhalle aufsuchen.
- Während der 5- bzw. 10-Minuten Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen bleiben, sofern sie sich dort angemessen verhalten. Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer kann entscheiden, ob die Schülerinnen und Schüler in diesen Pausen den Klassenraum verlassen müssen. Dies ist dem Klassenkollegium, dem Schulleiter und der Elternvertretung der Klasse mitzuteilen.
Fahrschüler/innen dürfen vor und nach Unterrichtsbeginn ihren Klassenraum als Stillarbeitsraum nutzen, sofern er nicht für die Lernzeitbetreuung benötigt wird. - Müll jeder Art muss über die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Ein wechselnder Ordnungsdienst sammelt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude Papier und Verpackungen.
- Das Schneeballwerfen ist nicht erlaubt!
- Der Verzehr warmer oder soßenhaltiger Speisen ist nur in der Mensa erlaubt. Die Mensa ist in der Hauptessenszeit vorrangig von Schülerinnen und Schülern zu nutzen, die ein vorbestelltes Essen verzehren.
- In der Heizperiode sind die Thermostate der Heizkörper in der Stellung zwischen 2 und 3 zu belassen. Sinkt die Raumtemperatur bei dieser Einstellung dennoch zu stark ab, ist umgehend der Hausmeister zu informieren.
- Ton- und Bildaufnahmen aller Art sind in der Schule und auf dem Schulgelände verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Rauchen auf dem Schulgelände
- Das Rauchen ist allen Personen in den Schulgebäuden, im Parkdeck und auf dem Schulgelände untersagt.
Das Mitbringen von Wertsachen und Tieren
- Für den Verlust von Wertsachen (Geld, Fahrausweise, Handys, Laptops...) haftet die Schule nicht.
Mitgebrachte Musikabspielgeräte (z.B. MP3-Player) und elektronisches Spielzeug jeder Art dürfen ohne Genehmigung einer Lehrkraft in der Schule nicht genutzt werden. - Die Nutzung von Handy, Tablets, Laptops und anderen digitalen Medien regelt Anlage 2, die Gerätenutzungsordnung.
- Aus gesundheitlichen Gründen (Allergien, Krankheitsüberträger, ...) dürfen keine Tiere in die Schule gebracht werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
- Diebstähle sollen sofort im Büro gemeldet werden.
Das Befahren des Schulgeländes
- Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist verboten.
- Das Befahren des Schulgeländes mit dem Kfz ist nur in besonderen Ausnahmefällen und dann nur im Schritttempo erlaubt.
- Alle Verkehrsteilnehmer/innen müssen gegenseitig besondere Rücksicht nehmen.
- Der Garagenbereich ist eine besondere Gefahrenquelle. Deshalb darf auch hier nur im Schritttempo gefahren werden. Die Garagenordnung gilt als Teil der Schulordnung.
Notfall / Feueralarm
- Im Notfall gelten die besonderen Vorschriften. Die Beschreibung der Fluchtwege hängt in jedem Raum aus, ebenso eine interne Notfall-Telefonnummer.
- Auf jeden Fall ist Ruhe zu bewahren. Laufen und Drängeln sind verboten!
Anlage 1: Nutzungsregeln für die Internet-Nutzung an der Dahlmannschule
Anlage 2: Gerätenutzungsordnung – digitale Medien
(Gesamtfassung Schulordnung und Anlagen)
Bad Segeberg, 30.03.2022
gez. Timm Emser, Schulleiter
Luftbild der Dahlmannschule. Mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt von Herrn Glombik und den Lübecker Nachrichten (LN).